In der Gemeinde Allschwil sind im Flur- und Waldgebiet Arbeiten im Rahmen der Erneuerung / Ersterhebung der amtlichen Vermessung ausgeführt worden. Damit werden die auf der Erstvermessung aus dem Jahre 1895 basierenden Grundlagen ersetzt.
Die Arbeiten umfassten eine rechnerische Neubestimmung der Grenzpunkte anhand der Vermessungen aus der Erstvermessung, resp. den Vermessungen im Rahmen von Nachführungsarbeiten (Grenzmutationen). An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich nichts geändert, mit Ausnahme von Grundstücksgrenzen, die entlang von natürlichen Gewässern verlaufen. In diesen Abschnitten erfolgte eine Anpassung aufgrund der aktuellen Lage des Gewässers. Zudem wurden einzelne nebeneinanderliegende Parzellen in Absprache mit der Eigentümerschaft zusammengelegt. Bezüglich der beschreibenden Parzelleninformationen erfolgte eine aktualisierte und flächenhafte Definition der Bodenbedeckung und der Nomenklatur.
Durch die Neuberechnung der Grenzpunkte resultieren neue Grundstückflächen, die rechnerisch aus den Landeskoordinaten der Grenzpunkte ermittelt wurden. Diese Angaben entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten besser als die bisherigen im Grundbuch und im Kataster eingetragenen Werte. Die Flächendifferenz ist als Folge der unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermessung (grafisch) und heute (rechnerisch) zu verstehen. Es besteht kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz.
Gemäss Art. 28 der Verordnung über die amtliche Vermessung des Bundes (VAV) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) werden folgende Bestandteile der Erneuerung / Ersterhebung der amtlichen Vermessung Allschwil öffentlich aufgelegt:
– Pläne für das Grundbuch im Los 10,
Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31,
Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34, Nr. 35, Nr. 36 und Nr. 39
– Liegenschaftsbeschriebe der im Los 10 liegenden Grundstücke
(die Liegenschaftsbeschriebe wurden jeder Grundeigentümerin / jedem Grundeigentümer per Post zugestellt;
bei Bedarf können diese bei der Gemeinde eingesehen werden)
– Mutationspläne Gewässer Mühlebach T1, Mühlebach T2, Mühlebach T3, Lützelbach und
Vereinigungen
Die Akten können Sie anlässlich der öffentlichen Auflage vom 9. September 2021 bis am 22. Oktober 2021 in der Gemeinde Allschwil während der ordentlichen Öffnungszeiten oder im Geoinformationssystem (www.geoportal.ch) einsehen. Bei Fragen können Sie sich an den Unternehmer, resp. die verantwortlichen Ingenieur-Geometer, Frau Michaela Obrist oder Herr Adrian Preiswerk (Tel. 061 706 93 93 / info@jermann-ag.ch), wenden.
Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch kann die Grundeigentümerschaft erheben, wenn sie geltend macht, der Grenzverlauf ihres Grundstückes sei im Plan für das Grund-buch nicht richtig wiedergegeben. Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname usw. entgegengenommen. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der öffentlichen Auflagefrist bis am
22. Oktober 2021 schriftlich und begründet an den Gemeinderat Allschwil zu richten.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk durch den Kanton genehmigt und im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt.
Gemeinderat Allschwil