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24. Feb. 2020, 07:50 Uhr

Baugesuche KW 09

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 9

be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

013/0302/2020 Bauherrschaft: Pewsner Daniel, Fabrikstrasse 22, 3012 Bern. – Projekt: Dachausbau, Parzelle A2042, Pappelstrasse 43, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Strohmeier AG Architekturbüro, Altkircherstrasse 30, 4054 Basel.

014/0315/2020 Bauherrschaft: Németh Katharina, Steinbühlallee 176, 4123 Allschwil. – Projekt: Garage mit Geräteraum, Parzelle A2064, Steinbühlallee 176, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Kunz + Amrein AG, Dell'Aquila Marco, Waschhausgraben 4, 5600 Lenzburg 1.

015/0317/2020 Bauherrschaft: Bürgergemeinde Allschwil, Dorfplatz 2, 4123 Allschwil. – Projekt: Wohnüberbauung mit Praxis und Autoeinstellhalle, Parzelle A5650, Spitzwaldstrasse, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Otto Partner Architekten AG, Benzburweg 30, 4410 Liestal.

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 25 52 oder 57)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
9. März 2020 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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