Gemäss Gemeindeordnung ist der Gemeinderat in der personellen Besetzung seiner Kommissionen frei. Das bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommissionen nicht zwingend einer Partei angehören müssen. Als Wahlkriterien zählen Interesse am speziellen Aufgabengebiet und allfälliges persönliches oder berufliches Wissen, das in ein solches Gremium eingebracht werden kann.
Wenn Sie an einer solchen Mitarbeit interessiert sind, können Sie sich für die Wahl in eine dieser Kommissionen (siehe «Wer macht was?») zur Verfügung stellen.
Die Sitzungen dieser Kommissionen finden jeweils abends an Werktagen statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Anzahl der Sitzungen ist von den anfallenden Geschäften abhängig. An diesen Beratungen nehmen die zuständigen Gemeinderatsmitglieder sowie Vertretungen der Bereiche der Verwaltung teil.
Die Entschädigung der Kommissionsarbeit richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen vom 20. Februar 2019. Die Wahl in eine Kommission erfolgt durch den Gemeinderat für eine Amtsperiode von vier Jahren. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf eine Wahl besteht nicht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn dies der Fall ist, können Sie sich schriftlich um die Wahl in eine von Ihnen bevorzugte Kommission bewerben. Dazu benötigen wir Ihre persönlichen Daten; Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie Beruf bzw. berufliche Tätigkeit. Legen Sie uns in wenigen Sätzen die Beweggründe für Ihre Wahlbewerbung dar.
Ihre Wahlbewerbung können Sie bis spätestens am 5. Mai 2020 (Poststempel) an folgende Adresse richten:
Gemeinderat
Postfach
Kommissionswahlen
4123 Allschwil
Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.
Gemeinderat Allschwil
Wer macht was? Alterskommission Die Kommission ist darum besorgt, dass Allschwil für ältere Menschen ein attraktiver Wohnort ist. Sie fördert die Weiterentwicklung des Alterskonzepts sowie die Selbständigkeit im Alter nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär». Dabei unterstützt und initiiert die Kommission geeignete Projekte. Mithilfe der Analyse demografischer und gesellschaftlicher Veränderungsprozesse erhebt sie die effektive Bedarfslage für Allschwil in der Altersversorgung.. Bauausschuss Der Bauausschuss überprüft die architektonische Gestaltung der Baugesuche, Bauanfragen und Quartierplanungen sowie deren Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung. Daraus leitet er Empfehlungen zuhanden des Gemeinderates ab. Der Bauausschuss kann bei besonderen baulichen Vorkommnissen vom Gemeinderat beigezogen werden. Arbeitsgruppe Dorfkern Die Arbeitsgruppe Dorfkern überprüft die architektonische Gestaltung der Baugesuche und Bauanfragen im Teilzonenplan Dorfkern im Sinne des dazugehörigen Reglements. Daraus leitet sie Empfehlungen zuhanden des Bauausschusses ab. Die Arbeitsgruppe Dorfkern kann bei besonderen baulichen Vorkommnissen im Teilzonenplan Dorfkern vom Gemeinderat beigezogen werden. Sicherheitskommission Sie ist das Fachgremium der kommunalen Rettungs-, Sicherheits- und Führungsorganisationen. Die Sicherheitskommission befasst sich mit dienstübergreifenden Belangen der vertretenen Organisationen (Feuerwehr, Zivilschutz, Führungsstab und Gemeindepolizei). Sie nimmt diesbezüglich eine beratende Funktion gegenüber weiteren Behörden und dem Gemeinderat wahr. Kinder- und Jugendkommission Die Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) hat das Ziel, die Lebensqualität aller Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu fördern und sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Die KiJuKo nimmt Kinder- und Jugendanliegen in der Gemeinde auf, organisiert Präventionsveranstaltungen zu aktuellen Themen und unterstützt präventive sowie gesundheitsfördernde Projekte von Vereinen und Institutionen im Rahmen des Sucht- und Gewaltpräventionsfonds mit finanziellen Beiträgen. Die Kinder- und Jugendkommission berät den Gemeinderat in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen. Personal- und Besoldungskommission Die Einhaltung des Stellenplanes, die Revision personalrechtlicher Bestimmungen oder die Prüfung allfälliger neuer Stellenschaffungen gehören zum Aufgabenbereich dieser gemeinderätlichen Kommission. Schiessplatzkommission Sie koordiniert jährlich die Schiesstage unter den Vereinen, setzt sich mit anstehenden Fragen des Schiesswesens auseinander und berät den Gemeinderat fachlich. |