1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
- Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV Rentner
- Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist einreichen
2. Massgebliche Kriterien
- Vermögensbegrenzung, bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
Für Einzelpersonen CHF 30'000.00 Achtung neue Vermögensgrenze
Für Ehepaare CHF 50'000.00 Achtung neue Vermögensgrenze - Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000.00, ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet
- Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)
3. Gesuchsformular
Das Antragsformular ist am Empfangsschalter der SVA-Zweigstelle AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen, oder kann auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
4. Eingabefrist : 31. Oktober 2021
(Zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!)