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Aktuelles & Meldungen
18. Okt. 2021, 13:07 Uhr

Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbezüger

AHV-Zweigstelle

1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

  • Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV Rentner
  • Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist einreichen


2. Massgebliche Kriterien

  • Vermögensbegrenzung, bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
    Für Einzelpersonen CHF 30'000.00 Achtung neue Vermögensgrenze
    Für Ehepaare CHF 50'000.00 Achtung neue Vermögensgrenze
  • Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000.00, ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet
  • Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)


3. Gesuchsformular
Das Antragsformular ist am Empfangsschalter der SVA-Zweigstelle AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen, oder kann auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

4. Eingabefrist : 31. Oktober 2021
(Zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!)

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