be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
003/0046/2020 Bauherrschaft: WAP Wagner Architekten + Partner AG, Industriestrasse 4a, 8604 Volketswil. – Projekt: Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle, Parzelle A2022, Bachgrabenweg, 4123 Allschwil. – Neuauflage: geändertes Projekt. – Projektverantwortliche Firma/Person: WAP Wagner Architekten + Partner AG, Industriestrasse 4a, 8604 Volketswil.
032/0738/2020 Bauherrschaft: Wüest Rolf und Rezaallah Bita, Rudolfstrasse 54, 4054 Basel. – Projekt: Umbau Einfamilienhaus / Fassadenänderung / Aussentreppe, Parzelle A2480, Sternenweg 5, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: PROG BAL AG, Dürrenmattweg 80, 4123 Allschwil.
Aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der dadurch stark eingeschränkten Möglichkeit, das Gemeindezentrum zu betreten, passte die Gemeindeverwaltung Allschwil das Vorgehen für die Einsichtnahme in die Baugesuchsakten an: Damit Interessierte das Gebäude der Gemeindeverwaltung nicht betreten müssen, werden die Pläne an der Scheibe links neben dem Haupteingang angebracht. Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 061 486 25 52 oder 53.
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
25. Mai 2020 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
11. Mai. 2020, 08:05 Uhr
Baugesuche KW 20
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 20