be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
049/1142/2021 Bauherrschaft: Sulzer Vorsorgeeinrichtung, c/o Auwiesen Immobilien AG, Klosterstrasse 17, 8406 Winterthur. – Projekt: Um- und Ausbau Mehrfamilienhaus, Parzelle A3019, Baselmattweg 223, 225, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Holbi14 Architekten GmbH, Holbeinstrasse 14, 4051 Basel.
050/1144/2021 Bauherrschaft: Vogt Allen, Lettenweg 6, 4123 Allschwil. – Projekt: Balkonverglasung, Parzelle A4900, Lettenweg 6, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Vogt Henry, Sandweg 26, 4123 Allschwil.
051/1203/2021 Bauherrschaft: Basso Andrea, Steinbühlweg 90, 4123 Allschwil. – Projekt: Zweckänderung: alt Wohnung in neu Kindertagesstätte, Parzelle B1409, Untere Kirchgasse 1, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: englerarchitekten GmbH, Gemsberg 7a, 4051 Basel.
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf ihrer Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen nach wie vor gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 25 52 oder 061 486 26 07)
Bitte beachten Sie, dass es infolge Umsetzung der Schutzvorgaben des Bundesamtes für Gesundheit zu Wartezeiten kommen kann.
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
21. Juni 2021 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
10. Jun. 2021, 08:12 Uhr
Baugesuche KW 23
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 23