Beschreibung
Am Eingang zur Überbauung wurden zwei Wahlplakate angebracht. Hier gibt es jedoch keine temporäre Plakattafeln der Gemeinde.erledigt
Diverses
Gemeindemelder 27.01.2020

Unrechtmässiges Plakatieren von Wahlplakaten
Antwort
27. Jan. 2020, 09:22 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Wir haben den Standort der beiden Plakate heute vor Ort geprüft. Diese stehen in einer privaten Rabatte der Liegenschaften Baslerstrasse 176 – 180. Die Zustimmung der Liegenschaftsbesitzer ist vorhanden. Das Aufstellen von Wahl-oder Abstimmungsplakaten auf Privatgrund oder die Befestigung an privaten Zäunen und Liegenschaften ist nicht verboten und widerspricht nicht dem Allschwiler Plakatierungsreglement und der Verordnung.