Stimmen haben erhalten:
BESCHWERDEN
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung im Allschwiler Wochenblatt, dem Regierungsrat einzureichen.
In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.