Feuerwerk am 31. Juli und 1. August
Zu beachten gilt es zum Beispiel, dass nicht alle Einwohnende Allschwils Freude an Feuerwerk haben. Lautes Knallen bedeutet Stress für ältere Leute, Kleinkinder und vor allem für Nutz- und Haustiere. Aus Rücksicht sollte darum Feuerwerk mit gesundem Menschenverstand und Augenmass und nur an den gemäss Polizeireglement gestatteten Tagen abgebrannt werden. Es sind dies der 31. Juli und der 1. August sowie der 31. Dezember.
Anlässlich der jährlichen 1.-August- und Silvesterfeierlichkeiten verletzen sich in der Schweiz jedes Jahr rund 100 Personen. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich deshalb bereits beim Kauf instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung vollständig durchlesen. Von selbst gebasteltem Feuerwerk wird generell abgeraten, da dieses oftmals zu schwersten Verletzungen führen kann. Ursachen für Unfälle mit Feuerwerk sind jedes Jahr hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten.
Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk haben die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva nachfolgend zusammengestellt:
- Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie diese.
- Lassen Sie nur zugelassenes Feuerwerk abbrennen.
- Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
- Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
- Schliessen Sie an Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
- Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie sie.
- Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, ist eine Annäherung frühestens nach zehn bis fünfzehn Minuten ratsam. Übergiessen Sie dann den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche können gefährlich sein.
- Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
- Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.
- Rauchen Sie NIE in der Nähe eines Feuerwerks!
- Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote und die aktuelle Situation betreffend Trockenheit und Waldbrandgefahr.
- Beachten Sie allfällige Feuerwerksverbote auf bezeichneten Arealen wie z.B. den Pausenplätzen der Allschwiler Schulhäuser.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und eine unfallfreie Bundesfeier.
Ihre Gemeindepolizei Allschwil.