Grabfeldräumungen im Friedhof Allschwil
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
2023 werden folgende Grabstätten aufgehoben:
- Urnenreihengräber A15/16 -> Grab Nr. 835 bis 915
- Familiengräber C09/C11 -> Grab Nr. 168 bis 183
- Erdreihengräber D04 -> Grab Nr. 151 bis 196
- Kindergräber -> Grab Nr. 35 bis 37
Die Grabfeldräumung ist ab 18. September 2023 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir, dies dem Friedhofpersonal bis zum 11. September 2023 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
Vorgängig wird zur Grabfeldräumung am Samstag, 16. September 2023 um 16 Uhr eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden. Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab Ihrer Angehörigen zu verabschieden.
Gemeindeverwaltung Allschwil