Funktionen
Favoriten
Benachrichtigungen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Weiteres
Impressum
App Download
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
Aktuelles & Meldungen
Publiziert am 28. Nov 2022, 13:44 Uhr

Hunde sind meldepflichtig

Halterinnen und Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung an- oder abzumelden.

Die An- oder Abmeldung des Hundes muss gemäss dem Hundegesetz des Kantons Basel-Landschaft innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Registrierpflichtig sind Hunde, die älter als vier Monate alt sind. Für die Anmeldung des Hundes sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

  • Hundepass oder Impfausweis
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Hundehaltung entstehen könnten.

Die Haftpflichtversicherung muss mind. CHF 3 Mio. Schadenssumme abdecken. Der Nachweis kann bei der Versicherung bezogen werden. Eine Weitergabe des Tieres sowie ein Todesfall sind ebenfalls meldepflichtig. Hunde sowie ihre Halterinnen und Halter müssen ausserdem auf der nationalen Hundeplattform AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Eine Anmeldung auf AMICUS kann ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.

Für eine An- oder Abmeldung sowie für Informationen zum Hundewesen der Gemeinde, steht Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung, per E-Mail an einwohnerdienste(at)allschwil.bl.ch oder unter der Telefonnummer 061 486 26 00.

Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Einwohnerdienste

Alle Inhalte «Aktuelles & Meldungen»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
...