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Aktuelles & Meldungen
Publiziert am 11. Juni 2026

Baugesuche KW 24

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 24.

age. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme auflegen:

055/1047/2023 Bauherrschaft: Atelier 10 Architekten GmbH, Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen – Projekt: Mehrfamilienhaus, Neupublikation: geändertes Projekt, Parzelle B1664, Baslerstrasse (88), 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Atelier 10 Architekten GmbH, Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen

035/0534/2026 Bauherrschaft: Jeannet Olivier, Bettenstrasse 35, 4123 Allschwil – Projekt: Schwimmteich, Parzelle A2140, Bettenstrasse 35, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Jeannet Olivier, Bettenstrasse 35, 4123 Allschwil

040/0606/2026 Bauherrschaft: Behnke Andreas, Holeerebenweg 8, 4123 Allschwil – Projekt: Schwimmbad, Parzelle C1155, Holeerebenweg 8, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Vögtli Waterline AG, Dornacherstrasse 11, 4146 Hochwald

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis 
spätestens 22. Juni 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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