Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin November 2024
Am 24. November 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 24. November 2024 folgende vier eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302)
2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288)
3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291)
4. Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).
Kommunale Abstimmung
Am 24. November 2024 wird folgende kommunale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
5. Behördenreferendum gegen die Statuten Zweckverband Versorgungsregion Allschwil–Binningen–Schönenbuch
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
- Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
- Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
- Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 13. September 2024 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 14. Oktober 2024 zur Verfügung.
Abteilung Einwohnerdienste