Beschreibung
Ich gebe dem Beitrag Feuerwerksverbot Dorfkern recht und würde noch dazu setzen, dass auch Grillabende verboten werden sollten, sollte mit Holzkohle gearbeitet werden. Hier ist alles voll mit Riegelhäusern und Holzschuppen, die sehr leicht Feuer fangen. Zudem wäre es super, wenn man nicht vom Geruch von Hasch und Zigarettenqualm belästigt wird, da schon vor 7 Uhr Morgens bis spät in die Nacht draussen geraucht wird.erledigt
Gemeindemelder 02.08.2024
Diverses
Feuerwerksverbot Dorfkern
Antworten
22. Okt. 2024, 07:42 Uhr
Das Polizeireglement wurde in diesem Jahr revidiert und der Passus bezüglich Feuerwerk wurde im Einwohnerrat an der ersten und er zweiten Lesung eingehend und kontrovers diskutiert. Schlussendlich hat der Einwohnerrat beschlossen, Feuerwerk am 31. Juli und 01. August weiterhin auf dem ganzen Gemeindebann bewilligungsfrei zuzulassen. Lediglich an Silvester soll Feuerwerk unter eine Bewilligungspflicht gestellt werden (Im AWB wurde darüber berichtet). Das Polizeireglement unterstand eine Referendumspflicht, welche bereits abgelaufen ist. Zurzeit ist es im Genehmigungsverfahren beim Kanton und wird voraussichtlich auf den 01. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Ein Feuerwerksverbot im Dorfkern (Allmend) müsste explizit im Polizeireglement verankert werden und ist nicht vergleichbar mit den temporären Verboten auf den gemeindeeigenen Schulhausarealen (Privatparzellen im Besitz der Gemeinde). Sollten Sie mit der neuen Regelung im Polizeireglement nicht einverstanden sein, steht es ihnen frei, sich direkt an eine/n Vertreter/in des Einwohnerrats zu wenden, welche/r mit einem politischen Vorstoss (Motion) das Polizeireglement nochmals überarbeiten lassen kann. Allenfalls steht Ihnen auch die Möglichkeit mittels Einreichen einer Petition zur Verfügung.
Die rechtlichen Aspekte hinsichtlich allfällig illegaler Feuerwerkskörpern sowie die anzuwendende Sorgfaltspflicht (Brandgefahr) finden sich im kantonalen Feuerwehrgesetz, dem Feuerschutzgesetz sowie dem eidgenössischen Sprengstoffgesetz. Deren Kontrolle und Strafverfolgung liegen ausschliesslich bei den Kantonen resp. bei der Polizei Basel-Landschaft und der Grenzwache. Andere gesetzlich durchsetzbare Vorschriften gibt es nicht. Bei auf den legalen Feuerwerken aufgedruckten und beiliegenden «Anleitungen» bezüglich Mindestabstand etc. handelt es sich lediglich um Empfehlungen.
Die Gemeindepolizei war am 31. Juli von 08:00 Uhr bis nach 24:00 Uhr über 16 Stunden im Einsatz. Dabei wurden diverse Gespräche geführt und die betroffenen Personen sensibilisiert. Ebenfalls wurde wie jedes Jahr im AWB vor der Bundesfeier ein Artikel publiziert, welcher die wichtigsten Tipps im Umgang mit Feuerwerk in Erinnerung rufen sollen.
Ein Feuerwerksverbot im Dorfkern (Allmend) müsste explizit im Polizeireglement verankert werden und ist nicht vergleichbar mit den temporären Verboten auf den gemeindeeigenen Schulhausarealen (Privatparzellen im Besitz der Gemeinde). Sollten Sie mit der neuen Regelung im Polizeireglement nicht einverstanden sein, steht es ihnen frei, sich direkt an eine/n Vertreter/in des Einwohnerrats zu wenden, welche/r mit einem politischen Vorstoss (Motion) das Polizeireglement nochmals überarbeiten lassen kann. Allenfalls steht Ihnen auch die Möglichkeit mittels Einreichen einer Petition zur Verfügung.
Die rechtlichen Aspekte hinsichtlich allfällig illegaler Feuerwerkskörpern sowie die anzuwendende Sorgfaltspflicht (Brandgefahr) finden sich im kantonalen Feuerwehrgesetz, dem Feuerschutzgesetz sowie dem eidgenössischen Sprengstoffgesetz. Deren Kontrolle und Strafverfolgung liegen ausschliesslich bei den Kantonen resp. bei der Polizei Basel-Landschaft und der Grenzwache. Andere gesetzlich durchsetzbare Vorschriften gibt es nicht. Bei auf den legalen Feuerwerken aufgedruckten und beiliegenden «Anleitungen» bezüglich Mindestabstand etc. handelt es sich lediglich um Empfehlungen.
Die Gemeindepolizei war am 31. Juli von 08:00 Uhr bis nach 24:00 Uhr über 16 Stunden im Einsatz. Dabei wurden diverse Gespräche geführt und die betroffenen Personen sensibilisiert. Ebenfalls wurde wie jedes Jahr im AWB vor der Bundesfeier ein Artikel publiziert, welcher die wichtigsten Tipps im Umgang mit Feuerwerk in Erinnerung rufen sollen.
2. Aug. 2024, 06:49 Uhr
Besten Dank für Ihre Mitteilung