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Aktuelles & Meldungen
Publiziert am 24. Jun 2021, 07:00 Uhr

Quartierplanung ALBA - öffentliches Auflageverfahren

Die Dokumente zum Auflageverfahren der Quartierplanung ALBA liegen öffentlich auf.

Der Einwohnerrat Allschwil hat am 4. November 2020 die Quartierplanung ALBA (Kiesstrasse, Lachenstrasse und Hegenheimermattweg, Parzellen A5666 und A5668) mit 29 Ja und 9 Nein Stimmen gutgeheissen.
Das bis zum 14. Dezember 2020 zustande gekommene Referendum wurde an der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 3'984 zu 2'582 Stimmen abgelehnt und somit die Quartierplanung ALBA gutgeheissen.

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegen die entsprechenden Akten vom
24. Juni 2021 bis zum 23. Juli 2021 zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:

Auflageakten:
- Quartierplan, Situation und Schnitte im Massstab 1:500
- Quartierplan-Reglement

Orientierende Auflageakten:
- Bericht des Gemeinderates an den Einwohnerrat, Geschäft 4525
- Öffentliche Urkunde betreffend Quartierplan-Vertrag
- Planungs- und Begleitbericht
- Mitwirkungsbericht
- Mobilitätskonzept
- Protokollauszug der Einwohnerratssitzung vom 14. Oktober 2020
- Protokollauszug der Einwohnerratssitzung vom 4. November 2020
- Kommissionsbericht Bauwesen und Umwelt vom 30. September 2020 inkl. Anträge nach 1. Lesung
- Sachanträge SP / Grüne
- Volksabstimmungsergebnis vom 13. Juni 2021

Die Unterlagen können auch bis am 23. Juli 2021 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110, eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 25 52).

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.

Gemeinderat

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