Richtiger Umgang mit Feuerwerk am 31. Juli und 1. August
Traditionsgemäss wird der Geburtstag der Schweiz am 31. Juli und am 1. August auch in Allschwil mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gefeiert. Die Gefahren bei der falschen Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider unterschätzt. Die Abteilung Sicherheit möchte darum die Bevölkerung auf die Gefahren aufmerksam machen.
Zu beachten gilt es zum Beispiel, dass nicht alle Allschwiler Freude an Feuerwerk haben. Lautes Knallen bedeutet Stress für ältere Leute, Kleinkinder und vor allem für Nutz- und Haustiere. Aus Rücksicht sollte darum Feuerwerk mit gesundem Menschenverstand und Augenmass und nur an den nach Polizeireglement gestatteten Tagen abgebrannt werden. Es sind dies der 31. Juli und der 1. August sowie der 31. Dezember.
Anlässlich den jährlichen 1. August- und Silvesterfeierlichkeiten verletzten sich in jedem Jahr in der Schweiz rund 105 Personen. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich darum bereits beim Kauf instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung vollständig durchlesen. Von selbstgebasteltem Feuerwerk wird generell abgeraten, da dies oftmals zu schwersten Verletzungen führen kann. Ursachen für Unfälle mit Feuerwerk sind jedes Jahr hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten.
Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk haben die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva nachfolgend zusammengestellt:
- Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie diese.
- Lassen Sie nur zugelassenes Feuerwerk abbrennen.
- Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
- Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
- Schliessen Sie an Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
- Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese.
- Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn bis fünfzehn Minuten nähern. Übergiessen Sie dann den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche können gefährlich sein.
- Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
- Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.
- Rauchen Sie nie in der Nähe eines Feuerwerks!
- Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote und die aktuelle Situation zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
- Beachten Sie allfällige Feuerwerksverbote auf bezeichneten Arealen wie z.B. den Pausenplätzen der Allschwiler Schulhäuser.