Baugesuche KW 32
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
046/0655/2025 Bauherrschaft: BABC/Chutkin, Chutkin Evgeniy, In den Dürrenmatten 8, 4123 Allschwil – Projekt: Liftanbau, Parzelle A2542, In den Dürrenmatten 8, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Tolic-Radovic Doma u. Stipo, In den Dürrenmatten 8, 4123 Allschwil
072/1037/2025 Bauherrschaft: Gamboni Arno, Stegmühleweg 18, 4123 Allschwil – Projekt: Schwimmbad, Parzelle B2680, Stegmühleweg 18, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Gamboni Arno, Stegmühleweg 18, 4123 Allschwil
077/1073/2025 Bauherrschaft: Hobes AG, Müller Andreas, Marktgasse 54, 4310 Rheinfelden – Projekt: Um- und Ausbau Einfamilienhaus / gedeckter Sitzplatz, Parzelle A1659, Ulmenstrasse 23, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Steven Zurflüh Bauberatung, Zurflüh Steven, Wachtelweg 11, 4132 Muttenz
081/1152/2025 Bauherrschaft: Schenker Sabine, Waldeckweg 50, 4102 Binningen – Projekt: Errichtung eines Schwalbenhotels auf bestehendem Strommast, Parzelle C367, Strengiackerweg, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Gemeinde Allschwil Praktikantin, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 18. August 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt