Diese Wahlplakate sind an einem Standort aufgehängt, welcher nicht dem Reglement der Plakatierung der Gemeinde entspricht. Bitte Partei darauf hinweisen und Plakate entfernen lassen.
Besten Dank für Ihre Meldung. Wir haben den Standort der beiden Plakate heute vor Ort geprüft. Diese stehen in einer privaten Rabatte der Liegenschaften Baslerstrasse 176 – 180. Die Zustimmung der Liegenschaftsbesitzer ist vorhanden. Das Aufstellen von Wahl-oder Abstimmungsplakaten auf Privatgrund oder die Befestigung an privaten Zäunen und Liegenschaften ist nicht verboten und widerspricht nicht dem Allschwiler Plakatierungsreglement und der Verordnung.