Besten Dank für Ihre Meldung. Wir haben den Standort der beiden Plakate heute vor Ort geprüft. Diese stehen in einer privaten Rabatte der Liegenschaften Baslerstrasse 176 – 180. Die Zustimmung der Liegenschaftsbesitzer ist vorhanden. Das Aufstellen von Wahl-oder Abstimmungsplakaten auf Privatgrund oder die Befestigung an privaten Zäunen und Liegenschaften ist nicht verboten und widerspricht nicht dem Allschwiler Plakatierungsreglement und der Verordnung.