Das Konzept zur Einführung von Tempo 30 auf den Quartierstrassen wurde im Dezember 2024 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach der Bearbeitung der kantonalen Rückmeldungen wird das bereinigte Konzept nun erneut zur Genehmigung eingereicht.
Nach erfolgter Genehmigung folgen die Beratung der verkehrspolizeilichen Anordnungen im Gemeinderat, die Publikation sowie die Ausschreibung der Markierungs- und Signalisationsarbeiten. Anschliessend erfolgt die etappenweise Umsetzung. Die Reihenfolge wird durch den Gemeinderat festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen gesetzlich geregelten politischen Prozess handelt, der nur begrenzt beeinflussbar ist. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Merkblatt der Polizei Basel-Landschaft.