navigation
logo
 
schliessen
erledigt
 Gemeindemelder  12.09.2024
Diverses

Velofahren auf der Bachgraben Promenade

Beschreibung
Guten Tag

Es hat öfters Velo- und E Roller Fahrer ,die im Fahrverbot am Bachgraben unterwegs sind. Es gibt immer wieder heikle Situationen mit Mensch und Tier. Was kann man tun? Das Fahrverbot steht oben an der Treppe und die andern Tafeln werden übersehen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Claudia Lanz
Karte
Grabenmattweg 53
4123 Allschwil

Antworten

 22. Okt. 2024, 07:40 Uhr
Patrouillen auf der Bachgrabenpromenade werden sporadisch von unserem Rangerdienst sowie von der Pol BL durchgeführt. Wir selber sind auch gelegentlich auch auf der Promenade unterwegs. Trotz gegenteiliger Meldungen stellen wir aber eher selten Übertretungen fest. Dies hat vor allem damit zu tun, dass wenn Fahrradlenkende die Polizei oder den Rangerdienst von Weitem sehen, diese umgehend wenden und in die andere Richtung davonfahren. Dies bevor man sie überhaupt ansprechen und büssen kann. Dieser Umstand ist auch für uns ärgerlich. Grossangelegte Kontrollen sind personalintensiv und zurzeit sind wir ihm Rahmen der Kontrolltätigkeit prioritär im Schulwegbereich unterwegs. Wir werden aber auch die Bachgrabenpromenade nach unseren Möglichkeiten weiterhin im Auge behalten.

Die Beschilderung der Promenade haben wir in den letzten Jahren bereits mehrfach überprüft. Dies auch zusammen mit den Regiebetrieben. Bei allen offiziellen Zugängen zur Promenade hat es ein klares Fahrverbot und dort wo man vom Trottoir auf die Promenade gelangen kann, ist man auf dem Trottoir, wo ohnehin bereits Fahrverbot gilt. Bei den Traversen hat es ein sogenanntes «gebotene Fahrtrichtung» Signal. Dieses gibt vor, dass man nur geradeausfahren darf und dass Abbiegen weder nach links, noch nach rechts gestattet ist. Wir haben bei der Signalisatin der Traversen diese «positiven Signale» bevorzugt. Zudem braucht es nur zwei Signale pro Standort. Im anderen Fall mit negativen «Verbots-Signalen» sind 4 Signale pro Standort notwendig. Wir wollten damit auf der Promenade einen Schilderwald verhindern.

Die rechtliche Lage auf der Promenade ist also klar und beide Signalisationen können gleich gebüsst werden. Dass sich einigen unverbesserliche Fahrrad- und auch Rollerlenkende nicht daran halten, hat nichts mit der Signalisation, sondern ganz einfach mit Ignoranz zu tun.
 12. Sep. 2024, 11:29 Uhr
Besten Dank für Ihre Mitteilung
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Speichern
    • Abbrechen
...