mru. Der Hegenheimermattweg muss saniert werden. Im Zuge dieser Strassensanierung wird auch eine neue Strassenraumgestaltung geplant. Als Grundlage für die Ausführung dieses Strassenbauvorhabens muss vorgängig eine Mutation des Bau- und Strassenlinienplans für den Hegenheimermattweg und eine Mutation des Quartierplanperimeter des Quartierplanes Lachen Südost vorgenommen werden.
Der Einwohnerrat hat die Mutationen zum Bau- und Strassenlinienplan und zum Quartierplanperimeter in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 erlassen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird nun die öffentliche Planauflage durchgeführt.
Der Bau- und Strassenlinienplan Linksufriges Bachgrabengebiet; Mutation Hegenheimermattweg, Teilstück Grabenring bis Kantonsgrenze wie der Quartierplan Lachen Südost; Mutation Quartierplanperimeter, können in der Zeit vom 21. Dezember 2015 bis 29. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Tiefbau-Umwelt, Baslerstrasse 111, 1. Stock, eingesehen werden. Einsprachen zum Bau- und Strassenlinienplan bzw. zum Quartierplan sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 29. Januar 2016 schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr.
Der Gemeinderat