Gründe für seinen Entscheid sind die kurze Zeitspanne bis zum nächsten ordentlichen Abstimmungstermin am 24. November 2019, die bevorstehenden Feier- und Ferientage sowie die Einschätzung, dass an nicht offiziellen Wahlterminen die Wahlbeteiligung gering ausfallen wird und damit eine Zufallswahl nicht ausgeschlossen werden kann.
Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden. (vgl. § 83 GpR).
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Nicole Nüssli-Kaiser, Gemeindepräsidentin
Telefon: 061 486 25 25 oder 079 700 20 26
Email: nicole.nuessli@allschwil.bl.ch