Beschreibung
Die Villa Winzerpark ist umgeben von zahlreichen Wohnungen und EFH Warum wird da eine derart laute Veranstaltung bis 23:30 bewilligt? Denken Sie bitte an die Nachbarn das ist eine absolute Zumutung. In einem Wohngebiet! Bitte Bitte nie wieder!erledigt
Diverses
Gemeindemelder 29.08.2022

Massive Lärmbelästigung
Antworten
29. Aug. 2022, 09:25 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Die Geschäftsleitung des Winzerparks hat Anfangs August bei der Gemeindepolizei ein ordentliches Gesuch für diesen Anlass eingereicht. Die gesuchstellenden Organisatoren gaben keinerlei Beweggründe, diesem Gesuch nicht zu entsprechen. Dies wäre gemäss Polizeireglement nur möglich, wenn der/die Gesuchsteller/in bereits im Vorfeld Anlass dazu geben würde, dass er die Bewilligungsauflagen nicht einhalten wird oder es allenfalls andere Sicherheitsbedenken ergeben würden.
Grundsätzlich kann jede Person in Allschwil ein Gesuch für einen Anlass mit Musik einreichen. Im Rahmen einer Gleichbehandlung, werden solche Anlässe in der Regel auch bewilligt. Für eine Verweigerung der Bewilligung müssen zwingende und gewichtige Gründe vorhanden sein. Das Ruhebedürfnis einzelner ist dabei nicht immer massgebend. Je nach Grösse des Anlasses, ergeben sich im Rahmen der Bewilligung diverse Auflagen. Für die Durchführung des Anlasses und umsetzen allfälliger Auflagen ist allerdings einzig die gesuchstellende Organisation zuständig.
Bitte bedenken Sie, dass die Nachtruhe am Freitag und Samstag in Allschwil erst um 23:00 Uhr beginnt. Gemäss Polizeireglement § 25, Abs. 2 gelten bei Anlässen bezüglich die Nachtruhe die Auflagen der Bewilligung. Die Nachtruhe wird damit für einen Anlass sozusagen offiziell «verlängert». Bei Anlässen mit Musik bis 23:30 Uhr erachten wir dies erfahrungsgemäss als unproblematisch. Andere Anlässe, wie z.B. das Dorffest oder Dorfjazz dauern mit Livemusik teilweise bis 02:00 Uhr und erhalten eine solche Bewilligung prinzipiell ebenfalls problemlos. Die Anzahl solcher Musik-Bewilligungen schwankt pro Jahr zwischen 30 – 40.
Grundsätzlich kann jede Person in Allschwil ein Gesuch für einen Anlass mit Musik einreichen. Im Rahmen einer Gleichbehandlung, werden solche Anlässe in der Regel auch bewilligt. Für eine Verweigerung der Bewilligung müssen zwingende und gewichtige Gründe vorhanden sein. Das Ruhebedürfnis einzelner ist dabei nicht immer massgebend. Je nach Grösse des Anlasses, ergeben sich im Rahmen der Bewilligung diverse Auflagen. Für die Durchführung des Anlasses und umsetzen allfälliger Auflagen ist allerdings einzig die gesuchstellende Organisation zuständig.
Bitte bedenken Sie, dass die Nachtruhe am Freitag und Samstag in Allschwil erst um 23:00 Uhr beginnt. Gemäss Polizeireglement § 25, Abs. 2 gelten bei Anlässen bezüglich die Nachtruhe die Auflagen der Bewilligung. Die Nachtruhe wird damit für einen Anlass sozusagen offiziell «verlängert». Bei Anlässen mit Musik bis 23:30 Uhr erachten wir dies erfahrungsgemäss als unproblematisch. Andere Anlässe, wie z.B. das Dorffest oder Dorfjazz dauern mit Livemusik teilweise bis 02:00 Uhr und erhalten eine solche Bewilligung prinzipiell ebenfalls problemlos. Die Anzahl solcher Musik-Bewilligungen schwankt pro Jahr zwischen 30 – 40.
29. Aug. 2022, 07:04 Uhr
Besten Dank für Ihre Mitteilung