Hilflosenentschädigung der AHV
Zusätzlich zur AHV-Rente kann eine Hilflosenentschädigung bezogen werden. In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
- sie in leichtem (nur für Zuhause wohnende Personen), mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind;
- die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat;
- kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen, usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Die Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:
- leichten Grades: Fr. 237.- pro Monat (nur für Zuhause wohnende Personen)
- mittleren Grades: Fr. 593.- pro Monat
- schweren Grades: Fr. 948.- pro Monat
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
Der Anspruch muss mit dem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Alters- oder Hinterlassenenrente ausbezahlt.
Bezug Formulare auf www.sva-bl.ch oder in der Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Allschwil.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Claudia Schuler von der Fachstelle für Altersfragen. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 13 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr offene Sprechstunde
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Allschwil
Fachstelle für Altersfragen
Claudia Schuler
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
Tel: 061 486 26 45
E-Mail: claudia.schuler(at)allschwil.bl.ch