Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin September 2024
Am 22. September 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 22. September 2024 folgende zwei eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
2. Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Kantonale Abstimmung
Am 22. September 2024 wird folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
3. Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024; Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Kommunale Abstimmung
Am 22. September 2024 wird folgende kommunale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
4. Behördenreferendum gegen Tempo 30 in den Quartierstrassen
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
- Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
- Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
- Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 12. Juli 2024 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 13. August 2024 zur Verfügung.
Abteilung Einwohnerdienste