Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin November 2023
Am 19. November 2023 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen
- keine
Kantonale Vorlagen
- Änderung der Kantonsverfassung betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
- Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
- Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
- Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
- Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 15. September 2023 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ca. ab dem 25. Oktober 2023 zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass gemäss der Verordnung zum kommunalen Reklamereglement kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.
Abteilung Einwohnerdienste