Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern an Silvester
Bewilligungsanträge sind mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich (per Post oder E-Mail) bei der Gemeindepolizei einzureichen. Die Gesuche müssen folgende Angaben enthalten:
• verantwortliche Person
• genaue Örtlichkeit
• Dauer und Art des Feuerwerks (z.B. Vulkan, Raketen, Böller)
Symbolbild
Bitte beachten Sie zudem folgende Empfehlungen:
• Distanz zu Gebäuden
Feuerwerk darf nur mit ausreichend Abstand zu Gebäuden gezündet werden. Die Hinweise auf den Feuerwerkskörpern sind verbindlich. Wird Feuerwerk auf Gemeindearealen (z. B. Strassen) abgefeuert, sind sämtliche Rückstände vollständig zu entfernen.
• Sicherheit der Zuschauenden
Zuschauende sollen sich nie im unmittelbaren Gefahrenbereich aufhalten. Beachten Sie auch hier die jeweiligen Sicherheitshinweise der Produkte.
• Einfuhr und Umgang mit Feuerwerkskörpern
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Einfuhrbestimmungen in die Schweiz. Illegale Feuerwerkskörper fallen unter das Bundesgesetz über Sprengstoffe. Ihre Einfuhr oder Verwendung kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden (Zuständigkeit: Bund und Kanton).
Gemeindepolizei Allschwil
