Freihaltung Lichtraumprofil
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen ungehindert benützen können. Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf das Lichtraumprofil (siehe Skizze) zurückzuschneiden.
Des Weiteren sind Pflanzungen bei Verkehrssignalen so zurückzuschneiden, dass sie von den Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig wahrgenommen werden können.
Strassenkandelaber sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt: Baumäste so zurückschneiden, dass die Strassenbeleuchtung in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher laufend auf das Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
Über Geh- und Radwegen: lichte Höhe von mindestens 3.00 m
Über Fahrbahnen: lichte Höhe von mindestens 4.50 m
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Andreas Klicinovic, Tel. 079 508 64 67 bzw. andreas.klicinovic(at)allschwil.bl.ch
Gemeindeverwaltung Allschwil
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