Schönenbuchstrasse Allschwil: Aufhebung Parkierungsmöglichkeiten
Das Tiefbauamt und die Kantonspolizei beurteilen die Verkehrssicherheit auf der kantonalen Radroute an der Schönenbuchstrasse in Allschwil als ungenügend. Der Grund ist, dass vor den Gebäuden mit den Hausnummern 47, 53/57 und 69-75 bis anhin das Parkieren erlaubt war. Durch ein Parkverbot kann die Sicherheit für Velofahrende besser gewährleistet werden. Ebenso wird dadurch der gesetzliche Auftrag berücksichtigt, der vorschreibt, dass auf kantonalen Radrouten eine möglichst direkte und hindernisfreie Fahrweise bei guter Verkehrssicherheit möglich sein muss.
Die kantonale Radroute auf der Schönenbuchstrasse in Allschwil wird auch als Schulweg genutzt. Deshalb wird in Fahrtrichtung Schönenbuch, ab Liegenschaft 92 bis zum Ortsende, das Fahrrad auf dem Trottoir gestattet.
Die erforderlichen Verkehrsanordnungen werden heute, 24.11.2022, im Amtsblatt publiziert.
Die Arbeiten zur Signalisierung des Parkverbots sowie um den Veloverkehr auf dem erwähnten Abschnitt des Trottoirs zu gestatten, sollen bis spätestens Ende 2022 umgesetzt werden.
Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft