Mit der Eigentümerschaft konnte anderweitig eine Einigung zur Sicherung des Platzbedarfes eines Trottoirausbaues erzielt werden.
Die Aufhebung der Planungszone richtet sich nach § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Herrn Marc G. Rueff, Abteilungsleiter Projektierung Tiefbau-Umwelt, Telefon +41 61 486 25 59.
Der Gemeinderat