17. Okt. 2022, 16:20 Uhr
Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbeziehende
Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
- Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV-Rentner
- Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist einreichen
2. Massgebliche Kriterien
- Vermögensbegrenzung bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
Für Einzelpersonen CHF 30'000.00 – Achtung neue Vermögensgrenze. Vermögensbegrenzung bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht: Für Ehepaare CHF 50'000.00 – Achtung neue Vermögensgrenze. - Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000.00, ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet.
- Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)
3. Gesuchsformular
Das Antragsformular ist am Empfangsschalter der SVA-Zweigstelle AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen oder kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
4. Eingabefrist: 31. Oktober 2022
Zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!