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 Gemeindemelder  02.08.2024
Diverses

Fehlendes Feuerwerks-Verbot im Dorfkern

Beschreibung
Geschätzte Gemeindeverwaltung

Bitte erklären Sie mir warum bei den Schulhäusern Feuerwerksverbot erlassen wurde, obwohl dort mehrheitlich grössere Plätze mit eher wenigen Bewohnern vorhanden sind und im Dorfkern , sprich Ecke Neuweilerstrasse / Mühlebachweg werden zwischen alten schützenswerten Riegelhäusern und Bauernhof mit Tieren grössere Feuerweksbatterien auf der Strasse abgebrannt, obwohl niemals der vorgeschriebene Mindestabstand zu Gebäuden eingehalten werden kann. Leider kann man hier nicht auf die Intelligenz, Verständnis und Empathie dieser Pyrofanatikern gegenüber Mensch und Tieren zählen , und darum sollte auch für den kompletten Dorfkern in Zukunft ein grundsätzliches Feuerwerksverbot erlassen werden. Nur so kann diese Gruppe vielleicht in Zukunft gebremst werden und die Polizei hat dann dementsprechend auch eine Handlungsmöglichkeit.
map-location
Karte
Ecke Neuweilerstrasse / Mühlebachweg
4123 Allschwil

Antworten

 22. Okt 2024, 07:43 Uhr
Das Polizeireglement wurde in diesem Jahr revidiert und der Passus bezüglich Feuerwerk wurde im Einwohnerrat an der ersten und er zweiten Lesung eingehend und kontrovers diskutiert. Schlussendlich hat der Einwohnerrat beschlossen, Feuerwerk am 31. Juli und 01. August weiterhin auf dem ganzen Gemeindebann bewilligungsfrei zuzulassen. Lediglich an Silvester soll Feuerwerk unter eine Bewilligungspflicht gestellt werden (Im AWB wurde darüber berichtet). Das Polizeireglement unterstand eine Referendumspflicht, welche bereits abgelaufen ist. Zurzeit ist es im Genehmigungsverfahren beim Kanton und wird voraussichtlich auf den 01. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Ein Feuerwerksverbot im Dorfkern (Allmend) müsste explizit im Polizeireglement verankert werden und ist nicht vergleichbar mit den temporären Verboten auf den gemeindeeigenen Schulhausarealen (Privatparzellen im Besitz der Gemeinde). Sollten Sie mit der neuen Regelung im Polizeireglement nicht einverstanden sein, steht es ihnen frei, sich direkt an eine/n Vertreter/in des Einwohnerrats zu wenden, welche/r mit einem politischen Vorstoss (Motion) das Polizeireglement nochmals überarbeiten lassen kann. Allenfalls steht Ihnen auch die Möglichkeit mittels Einreichen einer Petition zur Verfügung.

Die rechtlichen Aspekte hinsichtlich allfällig illegaler Feuerwerkskörpern sowie die anzuwendende Sorgfaltspflicht (Brandgefahr) finden sich im kantonalen Feuerwehrgesetz, dem Feuerschutzgesetz sowie dem eidgenössischen Sprengstoffgesetz. Deren Kontrolle und Strafverfolgung liegen ausschliesslich bei den Kantonen resp. bei der Polizei Basel-Landschaft und der Grenzwache. Andere gesetzlich durchsetzbare Vorschriften gibt es nicht. Bei auf den legalen Feuerwerken aufgedruckten und beiliegenden «Anleitungen» bezüglich Mindestabstand etc. handelt es sich lediglich um Empfehlungen.

Die Gemeindepolizei war am 31. Juli von 08:00 Uhr bis nach 24:00 Uhr über 16 Stunden im Einsatz. Dabei wurden diverse Gespräche geführt und die betroffenen Personen sensibilisiert. Ebenfalls wurde wie jedes Jahr im AWB vor der Bundesfeier ein Artikel publiziert, welcher die wichtigsten Tipps im Umgang mit Feuerwerk in Erinnerung rufen sollen.
  2. Aug 2024, 06:26 Uhr
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