21. Jun. 2021, 13:37 Uhr
Absolute Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2021 im Allschwiler Wald
Leinepflicht
Zum Schutz unseres Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Abs. 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil).
Gemeindeverwaltung Allschwil