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Aktuelles & Meldungen
Publiziert am 6. Nov 2018, 15:25 Uhr

Fälligkeit der Gemeindesteuern 2018 bis zum 31. Oktober

Die Gemeindesteuer ist bis 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen.

Bitte verwenden Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern nur die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine. Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese telefonisch, schriftlich, persönlich oder mit E-Mail: buchhaltung(at)allschwil.bl.ch bestellen.

Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitsdatum vom 31. Oktober bezahlt werden, ist ein Verzugszins von 6,0% zu entrichten.

GEMEINDEVERWALTUNG
Bereich Finanzen-Steuern
Tel.-Nr. 061 486 25 86/44


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