Anpassung der Allmend Gebühren-Ordnung
Bei der Inanspruchnahme von Allmend für Erdanker, Nägel und Nagelwänden, welche nach Bauabschluss meist im Boden verbleiben, handelt es sich um einen gesteigerten Gemeingebrauch. Aktuell stehen auf Allschwiler Boden, insbesondere im linksufrigen Bachgrabengebiet Bauvorhaben an, welche teilweise eine Baugrubensicherung mit Erdanker oder einer Nagelwand vorsehen. Die letztmals per 1. Januar 2015 angepasste Allmend Gebühren-Ordnung der Gemeinde Allschwil regelt solche Fälle nicht und legt dementsprechend auch keine Gebühren fest. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Allmend Gebühren-Ordnung mit folgenden Gebührenansätzen ergänzt, die sich an verschiedene Gebührenordnungen von Städten und anderen Gemeinden anlehnen und rückwirkend per 1. April 2019 in Kraft treten: Für in Allmend eingebaute Erdanker, Nägel u.Ä., die im Erdreich verbleiben, werden neu Gebühren in der Höhe von CHF 30 per Laufmeter erhoben; für solche, bei welchen die Zugstangen bei der Baugrubenauffüllung rückgebaut werden, CHF 15 per Laufmeter.
Das Formular «Gesuch für Erdanker, Bodennägel, etc.» kann in den nächsten Tagen auf der Webseite der Gemeinde Allschwil heruntergeladen werden.