Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Wetterlage der vergangenen Tage hat zu einer Entspannung geführt. Weil es gemäss aktueller Wetterprognose weitere Niederschläge geben wird und die kühleren Temperaturen bestehen bleiben, gilt ab morgen Freitag, 1. Mai 2020, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
Funkenwurf sofort löschen
Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
Keine Raucherwaren wegwerfen
Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere in südost- bis südwestexponierten Lagen. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal höher sein. Den Gemeinden steht es deshalb frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.
Die moderaten Regenfälle in den vergangenen Tagen haben derzeit auch zu einer Entspannung bei der Wasserführung der Oberflächengewässer geführt. Auf Grund der Wetterprognose darf gehofft werden, dass die Wasserführung in den kommenden Tagen nochmals etwas zunimmt, sodass sie sich vorderhand auf zwar eher niedrigem Niveau, aber dennoch klar stabilisiert.
Kantonaler Krisenstab Basel-Landschaft