20. Mär. 2020, 09:47 Uhr
Empfehlung des Bundes für die Kehrichtentsorgung
Empfehlung des Bundes für die Kehrichtentsorgung
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig, weil auch die Entsorgung von Abfällen zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt. Unter der Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen für die Bevölkerung kann die Abfallentsorgung aufrechterhalten und das damit verbundene Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden.
Das BAFU empfiehlt den Kantonen als Vollzugsbehörden folgende Massnahmen betreffend Abfallentsorgung:
- Kommunale Kehrichtsammlung
Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten soll weiterhin gewährleistet werden. Der Bevölkerung wird folgendes empfehlen:
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet.
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen. - Kommunale Sammelstellen
Die öffentlichen betreuten sowie nicht betreuten Sammelstellen sollen weiterhin betrieben werden. Die Bevölkerung hat folgende Punkte zu beachten:
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.