18. Mär. 2024, 14:46 Uhr
Erwahrung der Einwohnerratswahlen vom 3. März 2024
Erwahrung
Gestützt auf § 13 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) vom 7. September 1981 wurden die Ergebnisse der Einwohnerratswahlen vom 3. März 2024 für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 – 30. Juni 2028, im amtlichen Publikationsorgan (Allschwiler Wochenblatt) vom 8. März 2024 veröffentlicht. Innert der gesetzlichen Frist sind keine Beschwerden eingegangen.
Der Gemeinderat erwahrt damit in Anwendung der §§ 15 Abs. 3 und 16 GpR das Ergebnis der Einwohnerratswahlen vom 3. März 2024.
Gemeinderat