Urteilsunfähigkeit bei Demenz – Vertretungsrechte und Vorsorgeauftrag
Über 60 Interessierte haben am 19. November im Alterszentrum Am Bachgraben am Vortrag von Nicolas Scheibler, Behördenmitglied KESB Leimental, teilgenommen. In seinem Referat informier-te Nicolas Scheibler über die gesetzlichen Regelungen bei einer Urteilsunfähigkeit, dem Vorgehen, wenn keine ausdrücklichen Regelungen getroffen wurde und ging auf die Unterschiede von Ehe-gattenvertretung, Patientenverfügung, Vollmachten und Vorsorgeauftrag ein.
Die Zusammenfassung des Referates ist auf der Webseite der Fachstelle Alter und Gesundheit ABS aufgeschaltet unter www.alterundgesundheit-abs.ch
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Foto: Referent Nicolas Scheibler, KESB Leimental