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Aktuelles & Meldungen
Publiziert am 24. Aug 2020, 13:10 Uhr

Entsorgung von Grobsperrgut

Grobsperrgüter sind sperrige und brennbare Gegenstände bis maximal 30 kg Gewicht und 2 m Länge (Matratzen, Pols-tergruppen, Teppiche, Schränke, usw.).
  • Das Grobsperrgut kann mit der monatlichen Grobsperrgutabfuhr entsorgt werden. (Abfuhrdaten im Info-Kalender oder im Internet un-ter www.allschwil.ch).
  • Das Grobsperrgut ist bis 7 Uhr des Abfuhrtages, aber frühestens am Abend vorher, bereitzustellen.

Die Grobsperrgutabfuhr ist gebührenpflichtig. Zur Bezahlung der Abfuhrgebühr sind Kehrichtvignetten in der erfor-derlichen Anzahl aufzukleben.
Hinweise für die Bestimmung der erfor-derlichen Anzahl Vignetten finden Sie auf jedem Kehrrichtbogen oder im Info-Kalender.

Wichtig:
Zu unterscheiden ist Sperrgut aus Kunst-stoff (z.B. Gartenstühle) und Sperrgut aus sonstigem brennbarem Material. Sperrige Gegenstände und Behältnisse aus Kunststoff können der kommunalen Kunststoffsammlung mitgegeben wer-den. Die Entsorgung ist gebührenfrei.

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