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Aktuelles & Meldungen
04. März 2016

Gemeinderatswahlen vom 28. Februar 2016 – Beschwerdefrist

Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom Sonntag, 28. Februar 2016:

Beschwerden

Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung im Allschwiler Wochenblatt vom 4. März 2016, dem Regierungsrat Basel-Landschaft einzureichen.

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