Bevölkerung sagt Ja zu den Statuten des Zweckverbandes der Versorgungsregion Allschwil – Binningen – Schönenbuch
Bei der Volksabstimmung über die Statuten des Zweckverbandes der Versorgungsregion Allschwil – Binningen – Schönenbuch vom 24. November 2024 votierte eine Mehrheit der abstimmenden Allschwiler Bevölkerung für die Annahme der Vorlage. Somit ist der Einwohnerratsbeschluss vom 11. Juni 2024 wirksam und der Zweckverband kann in Kraft treten.
Das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) des Kantons verpflichtet die Gemeinden, sich in Versorgungsregionen zusammenzuschliessen. Die drei Gemeinden Allschwil, Binningen und Schönenbuch haben die zur Gründung des Zweckverbandes zwingend erforderlichen Statuten ausgearbeitet. Der Allschwiler Einwohnerrat hat am 11. Juni 2024 den Bericht des Gemeinderates dazu beraten und die Statuten des Zweckverbandes genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde das Behördenreferendum ergriffen.
Nun hat sich eine Mehrheit der Allschwiler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Annahme der Statuten und damit für das Inkrafttreten des Zweckverbandes ausgesprochen. Bei einer Stimmbeteiligung von 39, 8 % votierten 3’594 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Annahme, 1’321 waren dagegen.
Abstimmungsprotokoll zum Download