5. Jun. 2023, 13:48 Uhr
Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in der Gemeindeverwaltung Allschwil
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verpflichtet Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Gemeindeverwaltung hat die Analyse durchgeführt und von der Wirtschaftsprüfungs-,Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG prüfen lassen. In der Gemeindeverwaltung Allschwil besteht kein Geschlechtseffekt.
Die vorliegenden Resultate wurde anhand des Standard-Analyse-Tools des Bundes (Logib) ermittelt. Logib basiert methodisch auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse – diese ist in den Sozialwissenschaften eine der meistverwendeten statistischen Methoden – und erfüllt die Anforderung der Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität gemäss Art. 13c Abs. 1 des GlG.
Die Lohngleichheitsanalyse ergab zusammengefasst das folgende Ergebnis:
- In der Gemeindeverwaltung Allschwil besteht kein Geschlechtseffekt.
- Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 1,3 Prozent mehr.
- Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant von null verschieden. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.
- Die formelle Überprüfung der Lohnanalyse durch die BDO AG hat eine korrekte Durchführung der Analyse bestätigt.
Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung sind mit dem Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse sehr zufrieden. Es ist eine Bestätigung dafür, dass die Gemeinde Allschwil eine faire und fortschrittliche Arbeitgeberin ist.