Baugesuche KW 42
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
072/1514/2024 Bauherrschaft: A-Tech & Consulting AG, Aebi Nico, Türkheimerstrasse 6, 4055 Basel–
Projekt: 2 Wärmepumpen, Zweckänderung, Parzelle A6534, A6535, Bachgrabenweg 18/20, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: A-Tech & Consulting AG, Aebi Nico, Türkheimerstrasse 6, 4055 Basel
073/1520/2024 Bauherrschaft: Vogt Robert u. Susan, Neuweilerstrasse 26, 4123 Allschwil –
Projekt: Zweckänderung: alt Einfamilienhaus in neu Büro, Parzelle B1687, Baslerstrasse 34, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Vogt Robert u. Susan, Neuweilerstrasse 26, 4123 Allschwil
074/1539/2024 Bauherrschaft: Gogniat Francis, Grünfeldstrasse 14, 4123 Allschwil –
Projekt: Solaranlage, Parzelle A2036, Grünfeldstrasse 14, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Hasler + Reinle AG Laufen, Grella Roberto, Grabenweg 26, 4242 Laufen
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
28. Oktober 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt