Die Gemeinde Allschwil hat ihre erste Begegnungszone
Begegnungszonen sind beliebt. Sie ermöglichen das Nebeneinander von Fussgängern und dem Fahrverkehr. Innerhalb der Begegnungszonen ist das Parkieren auf den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt, ein Güterumschlag ist zulässig. Diesbezüglich ändert sich nichts gegenüber der früheren Situation. Neu sind Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr hingegen vortrittsberechtigt.
Die Veränderungen in der Pappelstrasse
Aufgrund der tiefen Geschwindigkeiten sind in der Zone bis auf die neue Trottoirüberfahrt an der Kreuzung Heuwinkelstrasse/Pappelstrasse nur geringe baulichen Massnahmen notwendig. Um die Begegnungszone zu verdeutlichen, wurden einzig farbige Markierungen aufgebracht; die besehenden Längsparkfelder auf der Südostseite in der Pappelstrasse konnten beibehalten werden.
Die Signale Begegnungszone" resp. Ende Begegnungszone werden an den beiden Zoneneingängen platziert. Weitere Signale sind nicht notwendig. Die Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert sich.
Spätestens ein Jahr nach Einführung der Begegnungszone wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und allenfalls Nachbesserungen angeordnet.
Danke der neuen Begegnungszone in der Pappelstrasse wird die Sicherheit erhöht und die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert. Foto AH