Hunde sind meldepflichtig
• Hundepass oder Impfausweis
• Nachweis der Haftpflichtversicherung für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Hundehaltung entstehen könnten.
Die Haftpflichtversicherung muss mind. CHF 3 Mio. Schadenssumme abdecken. Der Nachweis kann bei der Versicherung bezogen werden. Eine Weitergabe des Tieres sowie ein Todesfall sind ebenfalls meldepflichtig. Hunde sowie ihre Halterinnen und Halter müssen ausserdem auf der nationalen Hundeplattform AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Eine Anmeldung auf AMICUS kann ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Für eine An- oder Abmeldung sowie für Informationen zum Hundewesen der Gemeinde, steht Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung, per E-Mail an einwohnerdienste(at)allschwil.bl.ch oder unter der Telefonnummer 061 486 26 00.
Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Einwohnerdienste