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erledigt
 Gemeindemelder  24.09.2024
Diverses

Aufhebung Parkplätze Herrenweg während Sperrung Oberwilerstrasse

Beschreibung
Wäre es möglich, die 3-4 Parkplätze Höhe Herrenweg 34 aufzuheben, solange die Oberwilerstrasse (Himmelrichweg bis Herrenweg) wegen Sanierungsarbeiten gesperrt ist? Erfahrungsgemäss (letzte Sperrung/Umleitung) verursacht dieser Abschnitt zu den Stosszeiten grosses Chaos und Rückstau auf beide (bzw. alle) Seiten, da die Autos sich dort nicht kreuzen können.

Falls eine Parkplatz-Ziffer eingehalten werden müsste, könnten sicher gegenüber vier Plätze dauergemietet werden.
map-location
Karte
Herrenweg 34
4123 Allschwil

Antwort

 22. Okt 2024, 07:39 Uhr
Die Parkplätze am Herrenweg wurden bereits 2015 bei der ersten Bauphase «Oberwilerstrasse» im Umleitungskonzept und auch bei der Umleitung 2023/24 absichtlich so belassen, damit das Tempo der Fahrzeuge Eingangs des Wohngebiets reduziert wird. Das «Nadelöhr» ist also bewusst auch in der aktuellen Bauetappe so gewollt. Mehrere Anwohner/innen des Herrenwegs mit kleinen Kindern, haben uns damals wie heute mehrfach mitgeteilt, dass sie dankbar sind, dass die Parkplätze in der Umleitungsphase dort belassen werden. Dadurch wird erwiesenermassen langsamer gefahren. Dass es Stau gibt in der Rush-Hour ist zwar tatsächlich ein Fakt, hier ist allerdings das Ziel, dass sich Fahrzeuglenkende in Eigenverantwortung andere Wege suchen und das Gebiet umfahren, um nicht im Stau zu stehen. Von Basel nach Oberwil bieten sich hier zum Beispiel der Neubadrain (via Neuweilerplatz - Binningen) oder die Holleestrasse (via Basel) an.

Über Unfälle an dieser Stelle ist beim durchaus bewährten Umleitungsregime nichts bekannt. Der Verkehr läuft dort zudem schon seit Jahren problemlos an den Parkplätzen vorbei. Das identische Verkehrsregime wurde bereits 2015 während eines ganze Jahres und auch erst 2023/24 so umgesetzt und ohne eklatanten Problemstellungen auch so belassen. Es besteht daher in Absprache mit der Verkehrsabteilung der Polizei BL, sowie unserer Bauabteilung kein Grund, an der bewährten Verkehrs- und Umleitungsführung etwas zu ändern.
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