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 Gemeindemelder  19.02.2026
Signalisation

Verkehrsregelung

Beschreibung
Nun wurde ich schon zum zweiten Mal beinahe auf dem Fussgängerstreifen bei der Abbiegung nach Schönenbuch angefahren.



Meiner Kenntnis nach gilt auch bei Freigabe des Autoverkehrs der Vortritt der Fussgänger. Ich befand mich auch schon in der Mitte des Fussgängerstreifens, als der Autofahrer mich in diser offensichtlichen Situation beinahe übersah, im Hellen am Nachmittag notabene.



Der Verkehrsdienst sei nicht zuständig und beide Parteien müssten aufpassen. Sie seien nicht für die Fussgänger angestellt.



Wie ich in der politischen Diskussion erfahren habe, wurde die Planung des Ingenieurbüros bei dieser Sache wegen "möglichem Misstrauensantrag" nicht durch eine Zweitmeinung in der Planung bestätigt oder kritisiert. Dafür steht jetzt keine Ampel mehr zur Regelung wie im 2025, sondern ein zweiter Dienstangestellter auf der Strasse. Dieser soll auch auf die Fussgänger achten!



Mir ist diese Meldung meine Zeit wert, da ich des öfteren beobachte, wie diese Angestellten an Baustellen erstens sich nicht in der Verkehrsregelung auskennen, daher ungenau und falsch anzeigen sowie zweitens manchmal gar nichts tun und nur rumstehen.



Meine Vermutung: Die augebildeten Verkehrskadetten sind wohl zu teuer und die Versicherung ist auch zufriedengestellt, wenn einfach 'mal geregelt ist. Im Gegenzug wird dauernd gebaut mit x Aufträgen gleichzeitig, damit man an den Absperrungen verdienen kann. Wir zahlens ja gemeinschaftlich.
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Baslerstrasse 26
4123 Allschwil

Antworten

 20. Feb 2026, 05:42 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung.

Der Gemeindemelder wurde nicht mit der Intention konzipiert, eine Plattform für die Publikation respektloser Meinungen und Vermutungen zu bieten. Wir bitten Sie daher, entsprechende Äusserungen künftig zu unterlassen und sich auf sachliche Hinweise zu beschränken.

In Bezug auf Ihre Kernaussage bestätigen wir, dass die Koordination des Fussgängerstreifens nicht durch den eingesetzten Verkehrsdienst erfolgt. Die geltenden Verkehrsregeln – insbesondere der Vortritt der Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen – gelten uneingeschränkt und sind von allen Verkehrsteilnehmenden zu beachten.
 19. Feb 2026, 15:44 Uhr
Besten Dank für Ihre Mitteilung
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