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Aktuelles & Meldungen
12. Juni 2025

Gemeinde Allschwil verzichtet auf erneuten Rekurs gegen EuroAirport-Bahnanschluss

Gegen die Erklärung der Gemeinnützigkeit des Bahnanschlusses durch die französische Präfektur des Départements Haut-Rhin im Jahr 2022 legte Allschwil mithilfe einer französischen Anwaltskanzlei Rekurs ein. Das französische Verwaltungsgericht in Strassburg hat die Gemeinnützigkeit nun Anfang Mai grundsätzlich bestätigt und alle Anklagepunkte der Gemeinde Allschwil abgewiesen. Der Gemeinderat nimmt die Abweisung des Rekurses enttäuscht zur Kenntnis und verzichtet nach sorgfältiger Abwägung aufgrund geringer Erfolgsaussichten auf einen erneuten Rekurs.

Seit Jahren setzt sich die Gemeinde Allschwil auf verschiedenen Ebenen für die Bekämpfung des Fluglärms rund um den EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg ein. Der Gemeinderat befürchtet, dass ein Bahnanschluss zu einer Zunahme der Flugbewegungen führen könnte. Dies würde die Lärmbelastung und Emissionen weiter erhöhen und die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen. Zudem könnte der Bahnanschluss neue Kundenkreise aus entfernteren Regionen erschliessen. Aus Sicht des Gemeinderats widerspricht dies dem ursprünglichen Auftrag des Flughafens, primär der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft zu dienen.

Französisches Gericht weist Allschwiler Rekurs gegen Gemeinnützigkeitsentscheid ab
Im Oktober 2021 startete die französische Präfektur des Départements Haut-Rhin eine Vernehmlassung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit einer Bahnanbindung des EuroAirports. In einem Schreiben beanstandete die Gemeinde Allschwil im November 2021, dass insbesondere der Frage einer befürchteten Fluglärmzunahme nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Der Gemeinderat stellte in der Folge den Antrag, dass die Gemeinnützigkeit des Bahnanschlussprojekts zurückzuweisen sei. Die zuständige französische Kommission berücksichtigte die Argumente jedoch nicht und empfahl dem Präfekten, das Projekt für gemeinnützig zu erklären. Mitte März 2022 erklärte der Präfekt das Bahnanschlussprojekt für gemeinnützig. Dagegen wiederum legte Allschwil mithilfe einer französischen Anwaltskanzlei Rekurs ein. Zur Hauptsache stützte sich der Rekurs auf den Standpunkt, dass die Frage der Auswirkungen des Bahnanschlusses auf den Flugverkehr und damit auf den Fluglärm nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde und die Kommission die Frage des Flugverkehrs bei ihrer Empfehlung an den Präfekten gänzlich ausklammerte. Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2025 wies das Verwaltungsgericht Strassburg die Allschwiler Klage in allen Punkten ab. Damit wurde auch der Antrag auf Nichtigerklärung des Entscheids zur Gemeinnützigkeit abgelehnt.

Kosten zu hoch und Erfolgsaussichten zu gering – kein erneuter Rekurs
Der Gemeinderat bedauert den Entscheid des französischen Gerichts. Nach eingehender Analyse des Rechtsspruchs innerhalb der Rekursfrist wurde nun entschieden, auf ein Anfechten des Gerichtsentscheids und damit auf einen erneuten Rekurs zu verzichten; mit diesem Entscheid kommt er auch den Interessen des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft entgegen. Das Gericht beanstandete in seinem Urteil, die Gemeinde habe ihre Klagepunkte unzureichend belegt. Für das Gericht sind die Auswirkungen auf die Passagierzahlen, die Anzahl Flugbewegungen und auf den damit verbundenen Fluglärm im Umweltverträglichkeitsbericht und in nachgereichten Unterlagen ausreichend dargelegt. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass zusätzliche rechtliche und fachliche Abklärungen sowie Expertisen und Gegenstudien mit erheblichen Kosten verbunden wären. Die Erfolgsaussichten werden auch deshalb als minim eingeschätzt, da die französischen Fürsprecher des Bahnanschlusses wiederholt betonten, es gehe bei dem Projekt um einen Bahnanschluss und die Verbesserung des Strassenverkehrs und nicht um den Flugverkehr. Hinzu kommt, dass das Gericht im aktuellen Verfahren keine abschliessende Beurteilung der Klageberechtigung Allschwils vorgenommen hat. Aus alledem erachtet der Gemeinderat die Erfolgsaussichten eines weiteren Rekurses als zu gering. Der Gemeinderat ist dennoch überzeugt, dass die Anliegen der betroffenen Bevölkerung im Hinblick auf Lärmschutz und Umweltbelastungen weiterhin ernst genommen werden müssen und setzt sich auf politischer Ebene sowie im Dialog mit den Verantwortlichen des EuroAirports und den zuständigen Behörden für bestmögliche Schutzmassnahmen und eine nachhaltige Entwicklung in der Region ein.


Gemeinnützigkeit in Frankreich

Damit grössere öffentliche Infrastrukturprojekte wie Bahnstrecken oder Strassen in Frankreich realisiert werden können, müssen sie vorab als utilité publique («öffentliche Nützlichkeit» = Gemeinnützigkeit) anerkannt werden. Dieser Status bestätigt, dass ein Vorhaben im Interesse der Allgemeinheit liegt – etwa durch bessere Anbindung oder wirtschaftliche Impulse. Nur mit dieser Anerkennung sind Enteignungen rechtlich zulässig und staatliche Fördermittel möglich.

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