17. Jan. 2022, 16:06 Uhr
Situative Wartezeiten nicht ausgeschlossen
Situative Wartezeiten nicht ausgeschlossen
Vorerst bis am 24. Januar 2022 gelten die vom Bundesrat verhängten Massnahmen gegen Covid-19. Diese Massnahmen haben zurzeit keine Auswirkungen auf den Umfang des Dienstleistungsangebots der Gemeindeverwaltung Allschwil. Angesichts der bestehenden Homeoffice-Pflicht und dem Risiko vermehrt auftretender krankheitsbedingter Ausfälle von Verwaltungsmitarbeitenden kann es jedoch in Spitzenzeiten situativ zu Wartezeiten kommen, für welche die Gemeindeverwaltung im Voraus um Verständnis bittet.